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   KG, 22.08.2017 - 3 Ws (B) 232/17 - 122 Ss 129/17   

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https://dejure.org/2017,35335
KG, 22.08.2017 - 3 Ws (B) 232/17 - 122 Ss 129/17 (https://dejure.org/2017,35335)
KG, Entscheidung vom 22.08.2017 - 3 Ws (B) 232/17 - 122 Ss 129/17 (https://dejure.org/2017,35335)
KG, Entscheidung vom 22. August 2017 - 3 Ws (B) 232/17 - 122 Ss 129/17 (https://dejure.org/2017,35335)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Messung durch Nachfahren, Nachtzeit, Urteilsanforderungen

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Abs 3 StVO, § 261 StPO, § 267 Abs 1 StPO, § 46 Abs 1 OWiG
    Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die Urteilsgründe bei Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tachometer

  • verkehrslexikon.de

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tachometer

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Nächtliche Geschwindigkeitsmessung mittels ungeeichtem Tachometer: Beleuchtung und Verkehrsverhältnisse sind entscheidend

  • IWW

    § 3 Abs 3 StVO, § 267 Abs 1 StPO, § 46 Abs 1 OWiG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • bussgeldsiegen.de

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tachometer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren und Ablesen vom ungeeichten Tacho

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus KG, 22.08.2017 - 3 Ws (B) 232/17
    Dies ist namentlich der Fall, wenn sie mit gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen oder unbezweifelbarem Erfahrungswissen unvereinbar ist, Widersprüche oder sonstige Verstöße gegen die Gesetze der Logik enthält oder Lücken aufweist, sich insbesondere nicht mit nahe liegenden alternativen Geschehensabläufen befasst, obwohl sich dies nach dem Beweisergebnis aufdrängt (vgl. BGH NJW 2007, 384).
  • KG, 27.10.2014 - 3 Ws (B) 467/14

    Beweiswürdigung im Bußgeldverfahren: Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit

    Auszug aus KG, 22.08.2017 - 3 Ws (B) 232/17
    Für die hier festgestellten Rahmenbedingungen gilt im Einzelnen: Bei Geschwindigkeiten von 100 km/h und mehr sollen die Urteilsfeststellungen belegen, dass die Messstrecke nicht kürzer als 500 Meter war (vgl. Senat DAR 2015, 99 und Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 3 Ws (B) 516/01 - [juris]; OLG Bamberg DAR 2006, 517; OLG Braunschweig DAR 1989, 110).
  • OLG Bamberg, 02.12.2005 - 3 Ss OWi 1556/05

    Feststellung eines Geschwindigkeitsverstoßes durch Nachfahren

    Auszug aus KG, 22.08.2017 - 3 Ws (B) 232/17
    Für die hier festgestellten Rahmenbedingungen gilt im Einzelnen: Bei Geschwindigkeiten von 100 km/h und mehr sollen die Urteilsfeststellungen belegen, dass die Messstrecke nicht kürzer als 500 Meter war (vgl. Senat DAR 2015, 99 und Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 3 Ws (B) 516/01 - [juris]; OLG Bamberg DAR 2006, 517; OLG Braunschweig DAR 1989, 110).
  • OLG Braunschweig, 21.11.1988 - Ss (BZ) 103/88
    Auszug aus KG, 22.08.2017 - 3 Ws (B) 232/17
    Für die hier festgestellten Rahmenbedingungen gilt im Einzelnen: Bei Geschwindigkeiten von 100 km/h und mehr sollen die Urteilsfeststellungen belegen, dass die Messstrecke nicht kürzer als 500 Meter war (vgl. Senat DAR 2015, 99 und Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 3 Ws (B) 516/01 - [juris]; OLG Bamberg DAR 2006, 517; OLG Braunschweig DAR 1989, 110).
  • OLG Hamm, 18.06.2001 - 2 Ss OWi 473/01

    erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorsatz, Bemerken der

    Auszug aus KG, 22.08.2017 - 3 Ws (B) 232/17
    Bei in Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen durchgeführter Messung sind zusätzlich Angaben über die Beobachtungsmöglichkeiten der Polizeibeamten erforderlich (BayObLG DAR 2000, 320; OLG Hamm DAR 2002, 176).
  • OLG Düsseldorf, 24.04.1990 - 5 Ss OWi 139/90
    Auszug aus KG, 22.08.2017 - 3 Ws (B) 232/17
    Bei Geschwindigkeiten über 90 km/h soll der Verfolgungsabstand nicht mehr als 100 Meter betragen (vgl.BayObLG DAR 1996, 288; OLG Düsseldorf NZV 1990, 318; Thüringisches OLG aaO).
  • KG, 22.10.2001 - 3 Ws (B) 516/01
    Auszug aus KG, 22.08.2017 - 3 Ws (B) 232/17
    Für die hier festgestellten Rahmenbedingungen gilt im Einzelnen: Bei Geschwindigkeiten von 100 km/h und mehr sollen die Urteilsfeststellungen belegen, dass die Messstrecke nicht kürzer als 500 Meter war (vgl. Senat DAR 2015, 99 und Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 3 Ws (B) 516/01 - [juris]; OLG Bamberg DAR 2006, 517; OLG Braunschweig DAR 1989, 110).
  • KG, 26.01.2022 - 3 Ws (B) 1/22

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Entbehrlichkeit weiterer Feststellungen zu den

    Bei einer in Dunkelheit oder bei schlechten Sichtverhältnissen durchgeführten Messung sind zusätzlich Angaben über die Beobachtungsmöglichkeiten der Polizeibeamten erforderlich (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Oktober 2021 a.a.O.; vom 22. August 2017 - 3 Ws (B) 232/17 -, juris; vom 27. Oktober 2014 a.a.O.).

    Bei Geschwindigkeiten über 90 km/h soll der Verfolgungsabstand nicht mehr als 100 Meter betragen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Oktober 2021 a.a.O.; vom 5. April 2019 - 3 Ws (B) 114/19 -, juris; vom 22. August 2017 a.a.O.).

  • KG, 27.02.2023 - 3 ORbs 31/23

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tacho zur Nachtzeit auf

    Bei einer in Dunkelheit oder bei schlechten Sichtverhältnissen durchgeführten Messung sind zusätzlich Angaben über die Beobachtungsmöglichkeiten der Polizeibeamten erforderlich (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Oktober 2021 a.a.O.; vom 22. August 2017 - 3 Ws (B) 232/17 -, juris und vom 27. Oktober 2014 a.a.O.).

    Bei Geschwindigkeiten über 90 km/h soll der Verfolgungsabstand nicht mehr als 100 Meter betragen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Oktober 2021 a.a.O.; vom 5. April 2019 - 3 Ws (B) 114/19 -, juris; vom 22. August 2017 a.a.O.).

    Zwar weist die Verteidigung zutreffend daraufhin, dass bei in Dunkelheit durchgeführter Messung - wie vorliegend - grundsätzlich zusätzliche Angaben zu den Sicht- und Beleuchtungsverhältnissen erforderlich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 Ws (B) 232/17 -, juris; OLG Hamm DAR 1997, 285) und diese in den Urteilsgründen fehlen, aber dies gefährdet den Bestand des Urteils nicht.

  • KG, 05.04.2019 - 3 Ws (B) 114/19

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

    Für die hier festgestellten Rahmenbedingungen gilt im Einzelnen: Bei Geschwindigkeiten von 100 km/h und mehr sollen die Urteilsfeststellungen belegen, dass die Messstrecke nicht kürzer als 500 Meter war (vgl. Senat, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 Ws (B) 232/17 -[juris]; DAR 2015, 99 und Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 3 Ws (B) 516/01 - [juris]; OLG Bamberg DAR 2006, 517; OLG Braunschweig DAR 1989, 110).
  • KG, 23.09.2019 - 3 Ws (B) 278/19

    Anforderungen an eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

    Wurde die Messung bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen durchgeführt, sind zusätzlich Angaben über die Beobachtungsmöglichkeiten der Polizeibeamten erforderlich (Senat, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 Ws (B) 232/17 juris).
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